Zweck und Tätigkeit des Vereins

1. Zweck des Vereins: 

Der Verein ist eine freiwillige und offene gemeinnützige Organisation, die auf demokratischen Grundsätzen beruht und Einrichtungen zusammenführt, die die kulturellen Impulse der von Rudolf Steiner begründeten Waldorfpädagogik fördern und pflegen. In Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Sektion der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft am Goetheanum (Dornach, Schweiz) fördert und entwickelt sie diese Pädagogik und ihre Einrichtungen in Mittel- und Osteuropa sowie in den weiter östlich gelegenen Ländern wissenschaftlich weiter. Zu diesen Einrichtungen zählen: Waldorf-/Rudolf-Steiner-Schulen und - 

Kindergärten sowie heilpädagogische Einrichtungen, die dazugehörigen Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen sowie verwandte Einrichtungen (im Folgenden gemeinsam: Einrichtungen), die im Geiste der Waldorfpädagogik arbeiten. Die Förderungen und Maßnahmen für Forschungsprojekte sowie für bestehende oder im Aufbau befindliche Waldorf-Bildungseinrichtungen können für die Mitglieder des Vereins als Mittel zur Selbsthilfe, Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung angesehen werden. Hierfür 

ist es wünschenswert, dass in den Herkunftsländern der Mitglieder eigene Waldorf-Aktivitäten und ein entsprechendes Engagement vorhanden sind. Zur Erfüllung seiner Aufgaben pflegt der Verein eine enge Zusammenarbeit mit anderen internationalen Institutionen, Vereinen und Stiftungen, die sich mit anthroposophischer Pädagogik befassen. 

2. Tätigkeit des Vereins: 

2.1. Der Verein erfüllt unter anderem folgende Aufgaben: 

2.1.1. In Zusammenarbeit mit den betroffenen Einrichtungen sowie den nationalen Waldorfverbänden vertritt der Verein die gemeinsamen Aufgaben, die sich aus der Waldorfpädagogik ergeben, und nimmt Aufgaben der Interessenvertretung und -durchsetzung in den Bereichen Pädagogik, Recht und Wirtschaft wahr. 

2.1.2. Koordinations- und Unterstützungsmaßnahmen in den in Punkt 2.1.1 genannten Bereichen: Durch den Verein gewährte Unterstützung richtet sich in erster Linie an Einrichtungen, die sich mit der Waldorfpädagogik befassen oder nach der Pädagogik Rudolf Steiners arbeiten, sowie an Pädagogen, die Pädagogik studieren, lehren oder forschen, insbesondere in Mittel- und Osteuropa sowie in den weiter östlich gelegenen Ländern. 

2.1.3. Austausch von Fachkräften und Vermittlung von Mentoring- und Partnerschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedern des Vereins. 

2.1.4. Förderung pädagogischer Forschungen auf der Grundlage von Rudolf Steiners Menschenkunde, Vergabe von Forschungsaufträgen, Herausgabe und Verbreitung von Fachmaterialien im pädagogischen Bereich sowie in den Bereichen Unterricht, Lehrerausbildung, Erziehung und Seelsorge sowie Anfertigung von Übersetzungen. 

2.1.5 Organisation und Förderung von Fortbildungen im Geiste der Waldorfpädagogik für Lehrer, Pädagogen und Ausbilder (im Folgenden gemeinsam: Lehrer) in den oben genannten Einrichtungen. 

2.1.6 Auf Antrag der betroffenen Einrichtungen und in Absprache mit diesen kann der Verein eine unabhängige Expertengruppe einsetzen, deren Aufgabe es ist, die pädagogische Qualifikation und die rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte der Einrichtungen zu bewerten sowie pädagogische, rechtliche und wirtschaftliche Bewertungen in den Einrichtungen durchzuführen. Die Expertengruppe berücksichtigt die Richtlinien des Haager Kreises zur Namensverwendung und stimmt sich in unklaren Fragen mit den Vertretern des Haager Kreises ab. 

2.1.7. Auf Anfrage der betroffenen Einrichtungen Beratung und Unterstützung – bei der Gründung und dem Betrieb der Einrichtungen – zur Schaffung der lokalen oder materiellen Voraussetzungen für solche Einrichtungen. 

2.1.8. Organisation bildungspolitischer Veranstaltungen in Form von Konferenzen, Kongressen und Fachforen.